Eine Kur-Reise ist eine Investition in die Gegenwart und Zukunft Ihrer Gesundheit. Daher ist ein Gesundheitsurlaub auch ohne gesundheitliche Beschwerden eine Wohltat für Körper, Geist und Seele. Auch die deutschen Krankenkassen haben dies erkannt und unterstützen Ihr Gesundheits-Vorhaben in vielfältiger Weise. In erster Linie richten sich Kur-Reisen an Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb entscheiden Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse über die Notwendigkeit und Genehmigung einer Kur. Selbstverständlich können Sie Ihren Kur- und Erholungsurlaub in unseren ausgewählten Urlaubszielen und -hotels auch ohne Zuschuss bzw. Genehmigung Ihrer Krankenkasse buchen.
In erster Linie richten sich Kur-Reisen an Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb entscheiden Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse über die Notwendigkeit und Genehmigung einer Kur. Selbstverständlich können Sie Ihren Kur- und Erholungsurlaub in unseren ausgewählten Urlaubszielen und -hotels auch ohne Zuschuss bzw. Genehmigung Ihrer Krankenkasse buchen.
Kurreise
Eine Kur, auch ambulante Vorsorgemaßnahme genannt, kann alle vier Jahre beantragt werden. Zur Gewährung ebendieser sind mehrere Schritte notwendig:
➊ Zunächst ist ein Besuch bei Ihrem Hausarzt nötig, der Ihnen die medizinische Notwen-digkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigt.
➋ Bei Ihrer Krankenkasse können Sie nun mit dem ärztlichen Attest und weiteren Formula-ren den Kurantrag einreichen.
➌ Nach der Bewilligung der Vorsorgemaßnah-me wählen Sie Ihr Reiseziel, Ihren Reisetermin sowie die Unterkunft und bezahlen die Kurreise.
➍ Nun kann Ihr erholsamer Kuraufenthalt be-ginnen. Lassen Sie sich am Ende Ihres Urlaubs anhand der Kurkarte eine Bestätigung der Be-handlung und Kosten (in deutscher Sprache und Preise der Anwendungen in Euro ausge-wiesen) für Ihre Krankenkasse geben, welche Sie im Anschluss zur Rückerstattung einrei-chen.
➎ Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse.
Präventionsreise
Falls Ihr Kurantrag nicht genehmigt wird, Sie aber dennoch aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, gibt es die Möglichkeit der präventiven Reise. Präventionsreisen, bei den Krankenkassen auch bekannt als „Kompaktangebote zur Gesundheitsvorsorge außerhalb des Wohnorts“,werden mit einem Betrag von bis zu Euro 150,- jährlich bezuschusst. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, da diese ihre eigenen Kriterien für Präventionsreisen festlegt.
Hinweise:
Allgemein:
Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu möglichen Krankenkassen-Zuschüssen. Da jede Krankenkasse eigene Kriterien hat, übernehmen wir keine Gewähr für Kostenüber-nahme durch Ihre Krankenkasse.
Aufstellung der erhaltenen Behandlungen:
Eine detaillierte Aufstellung der erhaltenen Behandlungen ist für die Vorlage bei der Krankenkasse unerlässlich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die von Ihrer Kran-kenkasse verlangten Einzelheiten dieser Auf-stellung. Bitte setzen Sie den Arzt oder das medizinische Personal vor Ort gleich zu Be-ginn Ihres Urlaubs davon in Kenntnis, dassSie vor der Abreise eine detaillierte Aufstellung aller erhaltenen medizinischen Behandlungen mit Kosten benötigen. Bitte beachten Sie, dass ei-nige Hotels für diesen aufwendigen Service eine Gebühr erheben.
Auswahl der Anwendungen:
Bringen Sie bitte zum ärztlichen Eingangsge-spräch am Urlaubsort Ihre ärztlichen Befunde und EKG-Auswertungen von zu Hause mit. Dies ist für die Auswahl Ihrer Anwendungen für den Kurarzt sehr hilfreich.
Kostenübernahme:
Die Kurreise muss vom Reisenden zunächst selbst bezahlt werden. Dabei ist es unerläss-lich, dass die Krankenkasse vor der Buchung die Zusage der Kostenübernahmeerteilt hat. Nach Ende der Kurreise werden keine Anträge mehr genehmigt.